Holocaustleugnung (Geschichte der Strafbarkeit)

Früher war ich im englischsprachigen Internet-Forum der Richard-Dawkins-Stiftung sehr aktiv. Dieses wurde leider Anfang 2010 geschlossen. Ich habe dort aber in mehreren Jahren insgesamt fast 12.000 Beiträge geschrieben.

Wie in jedem Forum mit einem politischen Bereich wiederholten sich auch dort bestimmte Themen immer wieder, die man überall findet, so auch das leidige Thema der jüdischen Weltverschwörung.

In einer Diskussion wurde das Verbot des Leugnens des Holocaust in §130 des deutschen Strafgesetzbuchs diskutiert und es gab die Behauptung, dieses sei alleine auf den Einfluss einer “jüdischen Lobby” in Deutschland zurückzuführen.

Ich habe das damals zum Anlass genommen, einen kurzen geschichtlichen Überblick zu geben, in welcher Situation und mit welchem Hintergrund das Verbot entstand. Selbst viele Deutsche wissen nicht, dass dieses Verbot eigentlich gar nicht so alt ist und erst seit 1994 besteht. Der Einfachheit halber verlinke ich hier einfach auf meine englischsprachigen Beiträge:

http://forum.richarddawkins.net/viewtopic.php?p=2035145#p2035145

http://forum.richarddawkins.net/viewtopic.php?p=2036516#p2036516

http://forum.richarddawkins.net/viewtopic.php?p=2042027#p2042027

http://forum.richarddawkins.net/viewtopic.php?p=2042044#p2042044

Man beachte, dass ich hier nur die Hintergründe schildere, ohne das Verbot an sich zu werten. Ich halte die Idee, dass Deutschland eine “wehrhafte Demokratie” sein muss, die bestimmte antidemokratische Bestrebungen aktiv bekämpft, auch für sinnvoll, ziehe hier aber sehr viel engere Grenzen als unsere aktuelle Gesetzgebung.

Ich persönlich würde nicht darauf bestehen, dass Holocaustleugnung weiter strafbar sein muss. Ich denke, direkte Gesetze gegen Volksverhetzung reichen eigentlich aus.

Desweiteren muss natürlich berücksichtigt werden, inwieweit ein aktives Vorgehen gegen publizistische Straftaten in Zukunft noch möglich ist, ohne Instrumente zu schaffen, die zu leicht für eine nicht mehr demokratische Kontrolle des freien Meinungsaustauschs missbraucht werden können.

Das Internet schafft die Möglichkeiten, dass jeder (auch anonym) einfach und kostengünstig Meinungen und Informationen veröffentlichen kann. Diese Möglichkeit nutzt unserer Gesellschaft insgesamt soviel, dass man sie nicht unnötig einschränken sollte. Eine Möglichkeit, wie man Gesetze wie die gegen Holocaustleugnung oder Volksverhetzung in diesem Umfeld umsetzen möchte, ohne zugleich die Möglichkeiten des Internets zur freien Meinungsäußerung einzuschränken, sehe ich nicht.

In diesem Sinne muss unsere “wehrhafte Demokratie” zur eigenen Stärkung in Zukunft weniger auf Verbote setzen, sondern mehr auf aktive Aufklärung und Bildung.

3 thoughts on “Holocaustleugnung (Geschichte der Strafbarkeit)

  1. Hans Dietrich Genscher ist echt ein blöder Depp. Die Kriecherei der Doof-Deutschen ihm gegenüber ist unerträglich. Dabei ist Genscher sogar ein gefährlicherer Demagoge als Sarrazin.

  2. Hans Dietrich Genscher ist echt ein A-loch. Nineberry, walte deines Amtes und schreibe einen kritischen Beitrag über diesen alten Sack!

  3. Lieber blackbite, ich bin heute zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass ihre Kommentargenehmigung für dieses Blog zurückgezogen wurde.

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