Glaubensfrei

Ein Thema, das in der aktuellen Sarrazin-Debatte eine kleine Rolle spielt, ist die Frage, was passiert, wenn Schüler aus religiösen Gründen auf Teile des Schulunterrichts verzichten.

Bei Maybrit Illner diese Woche zum Beispiel sagte Henryk Broder, muslimische Eltern seien die einzigen, die ihre Kinder aus religiösen Gründen von Teilen des Schulunterrichts fernhalten. Sarrazin selbst beschreibt im letzten Kapitel seines Buches als eine positive Zukunftsvision, wenn im Jahre 2030 die Kultusministerkonferenz Befreiungen vom Sport- und Schwimmunterricht aus religiösen Gründen untersagt.

Hier liegen drei falsche Annahmen oder Behauptungen vor: Erstens die Behauptung, das Problem existiere nur bei muslimischen Eltern.  Zweitens die Darstellung, es handele sich um ein großes Problem. Drittens die Unterstellung, Unterrichtsbefreiungen wegen der Religion seien Realität.

Alle Religionen betroffen

Tatsächlich tritt das Problem in allen in Deutschland vertretenen Religionen auf.

In meiner eigenen Schulzeit war ein Mitschüler betroffen, dessen Eltern Sieben-Tags-Adventisten sind.  In dieser christlichen Freikirche wird das aus dem Alten Testament bekannte Gebot der Sabbatruhe (ähnlich wie im Judentum, aber nicht ganz so streng) noch befolgt. Als auf unserem Gymnasium Unterricht an Samstagen (alle zwei Wochen) eingeführt wurde, gab es zunächst eine Verabredung, ihn an den Samstagen vom Unterricht zu befreien. Als nach einiger Zeit klar wurde, dass der daraus resultierende Unterrichtsausfall für ihn große Nachteile hatte, wechselte er auf eine Schule, an der Samstags kein regulärer Unterricht stattfand.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich letztes Jahr mit dem Fall eines baptistischen Elternpaares befassen, das ihr Kind von bestimmten Unterrichtsinhalten fernhalten wollte, und entschied, dass hier die Schulpflicht Vorrang vor etwaigen religiösen Bedenken hat. Selbst nach diesem höchstrichterlichen Urteil stellten sich die Eltern immer noch gegen eine Teilnahme ihrer Kinder am Sexualkundeunterricht und mussten sogar in Beugehaft genommen werden.

Die christlich-evangelikale Familie Romeike flüchtete sogar in die USA und beantragte (und erhielt) dort Asyl, da sie aus religiösen Gründen nicht mit den Inhalten des Unterrichts in deutschen Schulen einverstanden war. Ähnliche Konflikte gab es auch schon mit der hessischen Familie Bauer und der in Bayern lebenden Gruppe der “Zwölf Stämme”. Bei letzterem Konflikt geht die “Lösung“, eine eigene Schule ohne Sexualkunde und ohne Evolutionslehre meiner Meinung nach gegen die Interessen der Schüler.

Im bayerischen Auerbach weigerten sich katholische Lehrerinnen, Sexualkunde zu unterrichten und wurden deswegen gekündigt.

In Chemnitz erreichten es 2007 (vermutlich christliche) Eltern, dass die Schule auf Harry Potter als Lektüre im Deutschunterricht verzichtet, weil dadurch “religiöse Gefühle verletzt” würden.

In Baden-Württemberg wollte sich eine baptistische Privatschule weigern, naturwissenschaftliche Erkenntnisse wie die Evolutionstheorie zu lehren. Denselben Streit gibt es aktuell wieder mit einer christlichen Privatschule in der Nähe von Heilbronn.

Dimension des Problems

Wie groß ist eigentlich tatsächlich das Problem? Sind viele Schüler betroffen? Martin Spiewak hat das 2006 recherchiert und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Probleme sehr viel geringer sind, als dies der öffentlichen Diskussion scheint und dass vor Ort aktive Anstrengungen unternommen werden, sie zu beheben.

Rechtliche Situation

Sarrazins Wunschtraum, die Abmeldung vom Sportunterricht wegen religiöser Gründe solle 2030 untersagt werden, ist praktisch bereits heute Realität. Das haben in den letzten beiden Jahren zwei Gerichte unabhängig voneinander festgestellt: VerwG Düsseldorf, OberVerwG NRW.

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