{"id":268,"date":"2010-11-11T17:18:51","date_gmt":"2010-11-11T16:18:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.neunbeere.de\/blog\/?p=268"},"modified":"2010-11-11T17:31:47","modified_gmt":"2010-11-11T16:31:47","slug":"laizismus-bei-den-piraten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.neunbeere.de\/blog\/2010\/11\/laizismus-bei-den-piraten\/","title":{"rendered":"Laizismus bei den Piraten"},"content":{"rendered":"<p>Dieser Blogbeitrag ist eine Antwort auf den <a href=\"http:\/\/validom.net\/blog\/2010\/11\/11\/laizismus-bei-den-piraten-iii\/\">Beitrag von ValiDOM<\/a> mit dem gleichen Titel.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend ValiDOM dort eine Diskussion auf emotionaler Ebene verurteilt und verspricht sich &#8220;einmal m\u00f6glichst sachlich der Fragestellung \u201cLaizismus\u201d n\u00e4hern&#8221; zu wollen, bleibt von der Sachlichkeit am Ende wenig \u00fcbrig. Eine Trennung von Staat und Kirche wirkt am Ende &#8220;totalit\u00e4r&#8221; und &#8220;sozialistisch&#8221;, ja es wird angeblich sogar das &#8220;Recht des Menschen, frei zu sein&#8221; gef\u00e4hrdet. Die Hinleitung zu dieser Schlussfolgerung ist f\u00fcr mich nicht wirklich erkennbar, am Ende handelt es sich nur um eine Ausformulierung der oft geh\u00f6rten Idee &#8220;ohne Gott haben die Menschen keine Moral&#8221;.<\/p>\n<p>Wieso Moral an sich keine gute Idee ist und zum alten Eisen gelegt werden sollte, hat Michael Schmidt-Salomon sehr sch\u00f6n in seinem Buch &#8220;<a title=\"Promo-Video zu &quot;Jenseits von Gut und B\u00f6se&quot; von Michael Schmidt-Salomon\" href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=4uL7kPkYTZc\">Jenseits von Gut und B\u00f6se<\/a>&#8221; gezeigt. Denselben Gedanken m\u00f6chte ich hier direkt auf die Frage &#8220;Rechtspositivismus&#8221; oder &#8220;\u00fcberpositives Rechts&#8221; anwenden.<\/p>\n<h2>Rechtspositivismus vs. Naturrecht<\/h2>\n<h3>Definition<\/h3>\n<p>Die Idee des Rechtspositivismus erkl\u00e4rt, dass Recht eine Institution ist, die von Menschen geschaffen wird. Jede Gemeinschaft schafft sich ihre Rechte so, dass die Gemeinschaft am besten funktionieren kann. Die Idee des \u00fcberpositiven Rechts (Naturrecht) erkl\u00e4rt, dass es Grunds\u00e4tze gibt, die nicht von Menschen geschaffen sondern immer existent sind und \u00fcber dem von Menschen geschaffenen Gesetz stehen. Als Quelle dieser Rechtsnormen wird dann meistens ein g\u00f6ttliches Recht genannt, teilweise wird aber versucht, diese nat\u00fcrlichen Gesetze aus anderen Begebenheiten abzuleiten.<\/p>\n<h3>\u00dcberpositives Recht ohne Religion<\/h3>\n<p>In letzterem Fall braucht man keine Religion, um ein solches \u00fcberpositives Recht zu begr\u00fcnden. Im Grundgesetz beispielsweise wird in Artikel 1 die Achtung der Menschenw\u00fcrde als h\u00f6chster Grundsatz unseres Rechts etabliert. Dieses Prinzip ben\u00f6tigt keine religi\u00f6se Begr\u00fcndung. Auch in einem Staat, in dem Religionsgemeinschaften keine Privilegien genie\u00dfen, kann dieser Grundsatz weiter gelten.<\/p>\n<h3>Wahrheit?<\/h3>\n<p>Wenn ich \u00fcberlege, welche Philosophie der Wahrheit n\u00e4her kommt, muss ich feststellen, dass dies tats\u00e4chlich der Rechtspositivismus ist. An G\u00f6tter und andere \u00fcbernat\u00fcrliche Ph\u00e4nomene glaube ich nicht und die Versuche, \u00fcberpositives Recht auf anderem Wege abzuleiten, sind immer sehr abenteuerlich.<\/p>\n<p>Auch die Grundrechte unserer Verfassung erkenne ich damit nicht als unab\u00e4nderlich und f\u00fcr immer so gegeben an. Der Verfassungskonvent und der Parlamentarische Rat haben nicht ewig geltende Grunds\u00e4tze entdeckt, sondern die Prinzipien festgehalten, die f\u00fcr sie am sinnvollsten erschienen, um im Kontext der Nachkriegszeit eine funktionierende Gesellschaft etablieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Schaut man in die Vergangenheit, so gibt es keine einheitliche Idee, wie genau \u00fcberpositives Recht aussehen k\u00f6nnte. Jede Gesellschaft hatte ihre eigene Version. Wieso sollte man also annehmen, ausgerechnet das Naturrechtsverst\u00e4ndnis, das wir gerade hier und heute haben, sei das endg\u00fcltig richtige? Auch ein Blick in die Zukunft zeigt, dass sich unsere Gesellschaft ver\u00e4ndern wird. Mit einer sich ver\u00e4ndernden Gesellschaft, braucht man aber auch ein ge\u00e4ndertes Rechtssystem. Bestehende Rechte m\u00fcssen hinterfragt und neue etabliert werden k\u00f6nnen. H\u00e4tte man genau dies in der Vergangenheit nicht getan, h\u00e4tten wir heute nicht die Menschen- und B\u00fcrgerrechte, die so vielen Menschen zugute kommen.<\/p>\n<h3>Wirkung<\/h3>\n<p>Da das Naturrecht behauptet, ewig und universell zu gelten, muss es seine eigene Reform ablehnen. Das verhindert zwar, dass es &#8220;verschlechtert&#8221; wird, es verhindert aber auch, dass es &#8220;verbessert&#8221; wird. Im Besonderen kann ein Teil des Naturrechts, der sich zu einer Zeit an einem Ort positiv f\u00fcr die Menschen auswirkt, zu einer anderen Zeit oder einem anderen Ort aber ins Gegenteil verkehren. Der Rechtspositivismus hat diesen Nachteil nicht. Er erkennt, dass alle Gesetze von Menschen geschaffen, damit m\u00f6glicherweise fehlerhaft und mit ver\u00e4nderten Umgebungsbedingungen reformbed\u00fcrftig sind.<\/p>\n<p>Gerade dieser in das System Rechtspositivismus eingebaute Selbstzweifel kommt Menschen zu Gute, da er die Verantwortung f\u00fcr Recht und Gesetz bei den Menschen sieht. Wer Gesetze erl\u00e4sst, muss Verantwortung daf\u00fcr tragen, wie sie sich auswirken. Das Naturrecht, besonders wenn es religi\u00f6s begr\u00fcndet wird, verlagert die Verantwortung nach au\u00dferhalb. Besonders kritisch wird dies dann, wenn das Naturrecht nicht (wie im Falle unseres Grundgesetzes)\u00a0 den Menschen in den Mittelpunkt stellt, sondern eine andere Idee (Gott, Volk, Rasse, Klasse, &#8230;), die als wichtiger als die einzelnen Menschen gesehen werden.<\/p>\n<p>\u00dcbernat\u00fcrliches Recht f\u00fchrt damit nicht unweigerlich zu allgemeinen Menschenrechten, es kann genau als Grundlage f\u00fcr das Gegenteil verwendet werden. Umgekehrt f\u00fchrt auch ein Rechtspositivismus nicht automatisch zu einer totalit\u00e4ren rechtsfreien Gesellschaft, sondern kann besonders menschenw\u00fcrdige Bedingungen schaffen.<\/p>\n<p>Als zwei Beispiele seien hier genannt der Rechtspositivist <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Georg_Jellinek\">Georg Jellinek<\/a>, der mit seinen Schriften schon im 19. Jahrhundert die Grundlagen f\u00fcr die allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrecht schuf, und der Anh\u00e4nger des Naturrechts <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Carl_Schmitt\">Carl Schmitt<\/a>, der als Staatsrechtler w\u00e4hrend der Zeit des Nationalsozialismus diesen verteidigte. Beispiele mit umgekehrten Vorzeichen gibt es auch.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Die Frage der Rechtsphilosophie ist also nur ein Ablenkungsman\u00f6ver. Man braucht keine Religion, um ein Naturrecht zu begr\u00fcnden. Und auch ohne Naturrecht werden wir nicht automatisch in einer rechtlosen, menschenfeindlichen, totalit\u00e4ren Diktatur landen.<\/p>\n<h2>Gemeinsame Angelegenheiten<\/h2>\n<p>Auf Basis des Grundgesetzartikels 40 (WRV Artikel 137 Absatz 3)\u00a0 haben in den letzten Jahrzehnten christliche Politiker und Rechtswissenschaftler die Idee einer Gleichstellung von Staat und Kirche abgeleitet. Demnach begegnen sich Staat und Kirche als gleichberechtigte Partner, die gewissen Dinge partnerschaftlich gemeinsam organisieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich wird in diesem Artikel aber im ersten Teil die Selbst\u00e4ndigkeit der Religionsgesellschaften auf ihre eigenen Angelegenheiten eingeschr\u00e4nkt und im zweiten Teil wird eindeutig klargestellt, dass allgemeine Gesetze \u00fcber diesem Selbstbestimmungsrecht stehen. Das bedeutet, der Staat darf \u00fcber die allgemeinen Gesetze hinweg nicht gezielt in die innere Organisation der Religionsgesellschaften eingreifen. Daraus eine partnerschaftliche Gleichstellung und sogar eine Ausweitung auf externe gesamtgesellschaftliche Angelegenheiten ableiten zu wollen ist schon abenteuerlich, zur Zeit aber leider in der Rechtspraxis Realit\u00e4t.<\/p>\n<p>Eine besonders dringende Reform in diesem Bereich besteht darin, zu definieren, wo denn \u00fcberhaupt die Grenzen der internen Angelegenheiten f\u00fcr die Kirchen gelten. So ist es zum Beispiel meiner Meinung nach nicht vertretbar, dass allgemeine Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern nicht f\u00fcr Angestellte von kirchengef\u00fchrten Betrieben gelten, auch wenn deren T\u00e4tigkeit prim\u00e4r gar nichts mit der internen Organisation der Kirchen zu tun hat.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend zu Zeiten des Entstehens von Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz formell noch weit \u00fcber 90% der Bev\u00f6lkerung Mitglieder der gro\u00dfen Kirchen waren, stehen wir heute kurz davor, dass die Zahl der Kirchenmitglieder unter 50% sinkt. Hier muss dann vor allem auch dar\u00fcber nachgedacht werden, wie \u00f6ffentlich in einer solchen Situation die &#8220;\u00f6ffentlichen Angelegenheiten&#8221; der Kirchen noch wirklich sind. Mit sinkendem Vertretungsanspruch der Kirchen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung d\u00fcrfen \u00f6ffentliche Aufgaben nicht mehr weiter bevorzugt den Kirchen \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<h2>Die Religion moderieren?<\/h2>\n<p>Ein \u00fcberraschender Gedanke findet sich am Ende von ValiDOMs Beitrag. Dort schreibt er, die Zusammenarbeit von Staat und Kirchen sei w\u00fcnschenswert, um &#8220;religi\u00f6sen Fanatikern durch F\u00f6rderung gem\u00e4\u00dfigter Kr\u00e4fte entgegen&#8221; zu treten.\u00a0 Der vorher abgelehnte &#8220;Totalitarismus und Sozialismus im Bezug auf ethische Bildung&#8221; wird hier ja gerade gefordert. Offenbar ist es hier gew\u00fcnscht, dass der Staat sich in die internen Angelegenheiten (was ist schon interner als die tats\u00e4chlich gelehrten Glaubensinhalte) einmischt und die Religionsgemeinschaften kontrolliert. Meinem Verst\u00e4ndnis von Religionsfreiheit widerspricht dies diametral. Ich verstehe Religionsfreiheit doch gerade so, dass der Staat nicht vorgibt, was Menschen zu glauben haben.<\/p>\n<p>Eine solche fast schon zynische \u00c4u\u00dferung (Gut, wenn der Staat die Religion f\u00f6rdert, die am wenigsten Schaden anrichtet) k\u00f6nnte ich von einem Atheisten erwarten (und habe ich da auch schon geh\u00f6rt), aber eigentlich nicht von einem gl\u00e4ubigen Menschen. Wie gro\u00df muss denn der Zweifel am eigenen Glauben sein, wenn man denkt, ohne staatliche Kontrolle w\u00fcrde sich dieser zu extremen entwickeln, die man ablehnt?<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich vermute ich, dass hinter dieser Positionierung also kein starker pers\u00f6nlicher Glaube steckt, sondern das, was Daniel Dennet in seinem Buch &#8220;<a title=\"Video-Vortrag von Daniel Dennet zu seinem Buch &quot;Breaking the Spell&quot;\" href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=5WhQ8bSvcHQ\">Breaking the Spell<\/a>&#8221; als &#8220;Belief in Belief&#8221; bezeichnet. Er behauptet, viele Menschen glauben gar nicht tats\u00e4chlich an die Glaubenss\u00e4tze ihrer Religion, sondern sie glauben nur daran, dass der Glauben an diese Glaubenss\u00e4tze die Gesellschaft verbessert. Zum Teil schwingt da dann noch etwas \u00dcberheblichkeit mit: &#8220;Ich glaube nicht, muss ich ja auch nicht, bin ja auch ohne vern\u00fcnftig, aber ganz viele andere, die w\u00fcrden ohne den Glauben zu Problemen werden; also tue ich besser auch so, als w\u00fcrde ich glauben, um diese anderen beim Glauben zu halten&#8221;.<\/p>\n<p>ValiDOM verweist dann am Ende auf einen kommenden Blogpost zum Thema Laizismus in der T\u00fcrkei. Ich w\u00fcrde die T\u00fcrkei nicht als laizistischen Staat bezeichnen. Dort sind Staat und Religion ja eben nicht getrennt, vielmehr dominiert der Staat die Religion. Nach der Idee des Kemalismus gibt der Staat vor, welche religi\u00f6se Lehre die richtige ist, f\u00f6rdert allein diese und benachteiligt jegliche abweichende Religion. Ist das nicht genau die Strategie, die wie oben beschrieben von ValiDOM als vorteilhaft gesehen wurde? Der Staat m\u00e4\u00dfigt die Religion, um Ausw\u00fcchse zu verhindern?<\/p>\n<p>In der T\u00fcrkei gewinnen gerade anti-kemalistische, muslimisch-religi\u00f6se Kr\u00e4fte an politischer Macht. W\u00e4hrend die politische Einflussnahme von religi\u00f6sen Ideen immer kritisch gesehen werden sollte, ist es in der T\u00fcrkei paradoxerweise gerade so, dass die religi\u00f6s gepr\u00e4gte Regierung sehr viel f\u00fcr Demokratie und Freiheit getan hat: Die Diskriminierung der kurdischen ethnischen Minderheit beispielsweise wird nun schrittweise abgebaut. Ebenso gewinnen religi\u00f6se Minderheiten (egal ob christlich oder muslimisch) neue Freiheiten.<\/p>\n<p>Keiner der zum BPT der Piraten vorgeschlagenen Antr\u00e4ge will kemalistische Zust\u00e4nde schaffen. Keine Religionsgemeinschaft soll am Aus\u00fcben ihrer Religion gehindert oder sonstwie schikaniert werden. Alle Antr\u00e4ge wollen\u00a0 lediglich die aktuell bestehende Bevorzugung von einzelnen Religionsgemeinschaften und die Verflechtung von Staat und Kirche abbauen.<\/p>\n<h2>Die Bedeutung von Religion in Staat und Gesellschaft<\/h2>\n<p>ValiDOM meint, das Ziel dieser Bestrebungen sei es, dass &#8220;Religion in Staat und Gesellschaft keinerlei Bedeutung mehr zukommt.&#8221; Einerseits stimmt das nicht ganz. Andererseits ist das aber vom Grundprinzip auch nichts negatives.<\/p>\n<p>In dem Moment, in dem eine einzelne Religion nicht mehr alle B\u00fcrger vertritt, darf diese Religion gar keine Bedeutung mehr f\u00fcr den Staat und f\u00fcr die Gesellschaft haben, die dar\u00fcber hinausgeht, dass die B\u00fcrger, die sich zu der Religion bekennen, nat\u00fcrlich sich selbst in Staat und Gesellschaft einbringen. Dieser pers\u00f6nliche Einfluss auf Staat und Gesellschaft, den jeder Mensch nat\u00fcrlich gleichberechtigt besitzt, soll durch keinen der Antr\u00e4ge eingeschr\u00e4nkt werden. Aber wieso sollte eine Institution Sonderrechte genie\u00dfen, wenn letztlich eine Mehrheit der Bev\u00f6lkerung gar nicht hinter ihr steht?<\/p>\n<p>Aber nicht nur aus der Sicht von Andersgl\u00e4ubigen oder Atheisten ist ein \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Einfluss von Kirchen abzulehnen. Auch innerhalb der christlichen Religion gibt es die unterschiedlichsten Glaubensvorstellungen. Die aktuelle Organisation des Zusammenspiels von Staat und Kirchen betont den institutionellen Charakter der Kirchen. Als Institution m\u00fcssen die Kirchen aber vor allem auf das \u00dcberleben der eigenen Institution bedacht sein und k\u00f6nnen damit gar nicht mehr frei und unabh\u00e4ngig ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten. Ein sch\u00f6nes Beispiel ist der <a href=\"http:\/\/www.regensburg-digital.de\/katholisch-ohne-kirchensteuer-der-vatikan-sagt-%E2%80%9Eja%E2%80%9C\/01092010\/\">Streit<\/a> zwischen den deutschen Bisch\u00f6fen und dem Vatikan in Bezug auf die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuer. Religion und Glaube sollte etwas pers\u00f6nliches sein. Im aktuellen System bestimmen institutionalisierte Kirchen \u00fcber den Glauben der Mitglieder und der Staat beeinflusst (vor allem \u00fcber die Abh\u00e4ngigkeit der finanziellen Unterst\u00fctzung der Kirchen vom Staat) die Politik der Kirchen.<\/p>\n<p>Echte Glaubens- und Religionsfreiheit bedeutet aber, dass der einzelne Mensch frei darin ist, wie er seinen Glauben gestaltet, und dass die Religionsgemeinschaften ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten statt ihrer institutionellen und finanziellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Blogbeitrag ist eine Antwort auf den Beitrag von ValiDOM mit dem gleichen Titel. 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