Rede zum CSD Konstanz 2013

Diese Rede hielt ich heute während der Kundgebung beim CSD Konstanz / Kreuzlingen im Stadtgarten Konstanz.

Liebe Mitmenschen,

ich bin heute hier in Vertretung unseres Direktkandidaten zur Bundestagswahl, Andreas Bergholz, der leider aus persönlichen Gründen nicht selbst hier sein kann.

Ich war schon auf vielen CSDs, aber noch nie hier in Konstanz. Ich finde es gut, dass hier das Unterhaltungsprogramm und politische Beiträge gemischt werden, das stärkt den politischen Charakter des Christopher Street Days.

Der Streit um die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare läuft zur Zeit in vielen Ländern der Erde. In Neuseeland gab es vor kurzem die Öffnung der Ehe für alle, in den Vereinigten Staaten hat der Oberste Gerichtshof vor kurzem diskriminierende Gesetze für verfassungswidrig erklärt, im Vereinigten Königreich hat sogar eine konservative Regierung die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorangebracht, und diese wird dort voraussichtlich in 2 Tagen angenommen werden. In Deutschland wird dies leider immer noch von den konservativen Parteien blockiert.

Ich möchte im Folgenden eine Argumentationsreihe analysieren und widerlegen, die Konservative gegen die Öffnung der Ehe vorbringen.

Sie argumentieren folgendermaßen: Unsere Gesellschaft ist auf Nachwuchs angewiesen. Deswegen gibt es die Institution der Ehe, da nur dort Kinder geboren werden. Wir alle wissen aber, dass dies nicht stimmt. Kinder werden heute in allen möglichen familiären Konstellationen geboren und wachsen in noch mehr verschiedenen Konstellationen auf.

Außerdem ist es meiner Meinung nach ziemlich respektlos, sowohl Kinder als auch die Institution Ehe darauf zu reduzieren, für Nachwuchs zu sorgen.

Kinder haben als Menschen an sich einen Wert. Und auch Partnerschaften, in denen Menschen sich lieben und füreinander Verantwortung übernehmen, haben einen Wert an sich und Respekt verdient, unabhängig davon, ob daraus Kinder entstehen oder nicht.

Zusätzlich widersprechen sich viele Konservative auch selbst. So sagte letzte Woche der Präsident des Zentralrats deutscher Katholiken in einem Interview einerseits  „die Gemeinschaft von Mann und Frau [ist] einzigartig. Sie allein ist es, in der neues menschliches Leben entstehen kann […]Das ist […] die Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft“, um dann später davor zu warnen, Adoption und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin wie Leihmütter oder künstliche Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Man muss diese konservativen Politiker ganz klar fragen: Wenn ihr gegen die Ehe für alle seid, weil Schwule und Lesben angeblich keine Kinder bekommen können und uns andererseits aber auch verbieten wollt, Kinder zu haben, wie passt das zusammen, ist das mit den Kindern dann nicht nur ein vorgeschobenes Argument?

Die Gegner der Ehe für alle in Deutschland berufen sich dann auch gerne auf das Grundgesetz, in dem in Artikel 6 steht: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Man muss dann aber fragen, was meint das Grundgesetz hier, vor wem muss Ehe und Familie geschützt werden?

Ich habe mir dazu die Protokolle des Parlamentarischen Rats durchgelesen, der nach dem zweiten Weltkrieg und vor Gründung der Bundesrepublik das Grundgesetz entwarf. In den Beratungen wird deutlich, dass die Autoren des Grundgesetzes sich nicht auf das Argument der Ehe als Grundlage zur „ Erhaltung und Vermehrung der Nation“ berufen wollten, wie es noch in der Weimarer Verfassung von 1919 hieß. Stattdessen bezog man sich bei der Begründung von Artikel 6 auf die kurz vorher verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dort heißt es „Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.“

Hier geht es also darum, die Menschen davor zu schützen, dass der Staat verbietet, eine Ehe einzugehen. Dafür gab es auch einen guten Grund, das wusste man besonders in Deutschland, wo zehn Jahre vorher durch die Nürnberger Rassegesetze und die sonstige Rassenpolitik der Nationalsozialisten Ehen und Familien grausam auseinandergerissen wurden. Auch in anderen Ländern wie z.B. den USA gab es Rassegesetzen, die z.B. sogenannte Mischehen zwischen Schwarzen und Weißen verboten.

Wenn das Grundgesetz also vom Schutz der Ehe und Familie spricht, meint es damit einen Schutz davor, dass sich die Politik in die Familien einmischt und deren Gründung aufgrund diskriminierender Regeln verhindert. Heute, da Homosexualität nicht mehr als Perversion oder Krankheit gegeißelt wird, muss man meiner Meinung nach das Grundgesetz im Sinne seiner Autoren so auslegen, dass es verfassungswidrig ist, wenn das Gesetz Lesben und Schwulen verbietet, Familien zu gründen oder sie dabei benachteiligt.

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1999 macht dies übrigens noch klarer. Hier gibt es zwei getrennte Sachverhalte. In Artikel 14 heißt es „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.“ Man muss also hier die Schweizer Politiker fragen, wieso das Recht auf Ehe nicht auch für gleichgeschlechtliche Paare gewährleistet ist.

In Artikel 41 heißt es „Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass […] Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden“

Die Schweizer Bundesverfassung erkennt also an, dass Familien nicht der klassischen Definition von Vater-Mutter-Kind entsprechen müssen, sondern überall dort Familie ist, wo Verantwortung für Kinder übernommen wird.

Deswegen hier ein Aufruf an alle konservativ denkenden Menschen und besonders Politiker: Es ist gut, dass ihr euch für den Schutz von Familien einsetzen wollt, aber erkennt bitte: Auch Mutter-Mutter-Kind, auch Vater-Vater-Kind, auch alleinerziehende Väter und Mütter mit ihren Kindern, auch Vater-Vater-Mutter-Mutter-Kind sind Familien und verdienen den gleichen Schutz.

Vielen Dank und feiert noch schön

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