Antrag: Keine privaten Kommunikationsmonopole im Internet

Vor ein paar Tagen kam mir im Zusammenhang mit einer Diskussion um Facebook, Diaspora, etc untenstehende Idee. Falls ich hier insgesamt positive Rückmeldungen bekomme, werde ich den Antrag noch als Positionspapier zum Bundesparteitag in einem Monat in Offenbach einreichen. Sollte der dann dort auch angenommen werden, kann man das ganze auf 2-3 Sätze kondensieren und dann im Wahlprogramm zur Bundestagswahl einbringen.

Kommentare bitte unten oder auf diesem Pad: http://piratenpad.de/SozialeNetzeZerschlagen

Keine privaten Kommunikationsmonopole im Internet

Soziale Netze im Internet stellen für immer mehr Menschen einen wichtigen Teil ihres Lebens dar. Bei einigen Personengruppen ist die Teilnahme an sozialen Netzwerken im Internet inzwischen bereits Voraussetzung, nicht vom sozialen Netz außerhalb des Internets ausgeschlossen zu sein.

Soziale Netze im Internet sind aber zurzeit noch immer auf einen Anbieter begrenzt, da es keine Kommunikationsschnittstellen zwischen den verschiedenen Anbietern gibt. Ein Benutzer kann sich so ein Netzwerk nicht frei auswählen, sondern muss den Anbieter wählen, bei dem sich bereits viele der Personen angemeldet haben, mit denen er kommunizieren will. So entstehen Kommunikationsmonopole bei privaten Anbietern.

Bei keinem anderen verbreiteten Kommunikationsmittel (Brief, Telefon, E-Mail) existieren solche privaten Monopole. Unabhängig vom eigenen Anbieter kann man immer mit jedem anderen Menschen kommunizieren, unabhängig davon, bei welchem Anbieter dieser Kunde ist. Dies stärkt die Macht des Nutzers, da Anbieter so frei anhand der von ihnen angebotenen Qualität und Bedingungen ausgewählt werden können. Ebenso ist ein einfacher Wechsel des Anbieters möglich.

Die Piratenpartei möchte auch im Bereich der sozialen Netze im Internet Privatmonopole verhindern, indem Anbieter ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, den Austausch zwischen den verschiedenen sozialen Netzen über eine technische Schnittstelle zu ermöglichen.

Dabei gelten folgende Detailbedingungen:

  1. Als soziales Netzwerk ist hier ein Angebot im Internet definiert, bei dem Nutzer ein Profil erstellen, ein Profil durch Nutzer mit anderen Profilen verknüpft werden kann, Nutzer Nachrichten an die Öffentlichkeit, an mit seinem Profil verknüpfte Profile oder einzelne andere Profile senden kann und bei dem das Verknüpfen von Profilen ein wichtiger Aspekt des Gesamtsystems ist.
    Diese Definition ist explizit so gewählt, dass klassische Webforen nicht Teil der Definition sind.
  2. Die Bundesnetzagentur erstellt in Zusammenarbeit mit Vertretern von Interessenverbänden der Internetnutzer und der Anbieter von Internetdiensten einen technischen Standard zum Datenaustausch zwischen sozialen Netzen im Internet. Dieser Standard steht unter einer freien Lizenz und soll auch als internationaler Standard (z.B. im Rahmen der IETF oder des W3C) veröffentlicht werden. Bei Bedarf wird der Standard alle paar Jahre aufgrund technischer oder anderer Entwicklungen angepasst.
  3. Ein soziales Netzwerk ab 100.000 Nutzern in Deutschland wird gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Standard vollständig umzusetzen. Bei der Ermittlung der Anzahl der Nutzer in Deutschland muss der Anbieter die Zahl der Nutzer mit bekanntem Wohnort in Deutschland, mit bekanntem Wohnort außerhalb Deutschlands und ohne bekannten Wohnort veröffentlichen. Über einen von der Bundesnetzagentur festzulegenden Multiplikationsfaktor werden deutsche Nutzer unter denen ohne bekannten Wohnort ermittelt.
  4. Soziale Netzwerke unter 100.000 Nutzern in Deutschland können den Standard freiwillig vollständig oder teilweise umsetzen.
  5. Die Bundesnetzagentur überwacht Anbieter sozialer Netzwerke und kann Strafzahlungen verhängen oder öffentliche Warnungen aussprechen, wenn dazu verpflichtete Anbieter den Standard nicht, nicht vollständig oder nicht korrekt umsetzen.
  6. Für die Teilnahme an der geneinsamen Schnittstelle dürfen Anbieter anderen Anbietern keine Kosten in Rechnung stellen.
  7. Daten, die ein Anbieter von Nutzern eines anderen Anbieters erhält, dürfen lokal zwischengespeichert werden, aber nur dazu verwendet werden, sie Nutzern des Zielanbieters anzuzeigen. Eine weitergehende Nutzung der Daten ist einem Anbieter nur mit den Daten seiner eigenen Nutzer erlaubt.
  8. Die Bundesnetzagentur ist dazu befugt, einen unabhängigen Gutachter damit zu beauftragen, die Einhaltung des vorhergehenden Punktes vor Ort beim Anbieter zu überprüfen.
  9. Die Bundesrepublik setzt sich innerhalb der EU und anderer internationaler Institutionen dafür ein, die Nutzung dieses Standards auch international zu verbreiten.

Der technische Standard soll folgende Funktionen beschreiben:

  1. Ein Nutzer eines Anbieters kann sein bei diesem Anbieter liegendes Profil mit einem Profil eines anderen Nutzers bei einem anderen Anbieter verknüpfen. Dabei muss sichergestellt sein, dass beide Nutzer interaktiv beteiligt sind, bevor die Verknüpfung zustande kommt. Der letzte Satz gilt nicht für asymmetrische Verknüpfungen (z.B. bei Twitter)
  2. Beim Anlegen der Verknüpfung werden zwischen den Anbietern Tokens ausgetauscht, die verwendet werden, damit sich bei zukünftigem Datenaustausch ein Anbieter damit für die Rolle des verknüpften Profils beim anderen Anbieter authentifizieren kann.
  3. Diese Verknüpfung ist dabei, soweit es keine technischen Anforderungen gibt, die dies verhindern, genauso zu behandeln wie Verknüpfungen zwischen Profilen beim gleichen Anbieter.
  4. Die Eigenschaften eines Profils werden standardisiert. Dazu gehören Daten wie Klarname, Nutzername, Geburtsdatum, Profilbild, usw.
  5. Es besteht die Möglichkeit zum Austausch von privaten Nachrichten zwischen Profilen auch über Anbietergrenzen hinweg.
  6. Beim Schreiben von Nachrichten an eine Gruppe von verknüpften Profilen werde diese entsprechend auch an die verknüpften Profile bei anderen Anbietern weitergeleitet.
  7. Es gibt eine Schnittstelle zum Abrufen von öffentlichen Nachrichten eines Nutzers, deren Sichtbarkeit nicht eingeschränkt ist.
  8. Antworten / Kommentare auf Nachrichten werden, soweit diese Funktionalität bei allen beteiligten Anbietern existiert, auch unterstützt.
  9. Bietet ein Anbieter „Gruppen“ oder „Fanseiten“ an, so können auch Benutzer anderer Anbieter Mitglied der Gruppe werden und dort Nachrichten lesen und schreiben.
  10. Ein Nutzer hat die Möglichkeit, alle Daten seine Profils (Eigenschaften, Liste der verknüpften Profile, selbst geschriebene Nachrichten mit der Liste der jeweiligen Empfänger, Gruppenmitgliedschaften) in einem standardisierten Format zu exportieren und zu importieren. Dies ermöglicht den Wechsel des Anbieters ohne Verlust persönlicher Daten.
  11. Ein Nutzer hat die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln und dabei alle hinterlegten Verknüpfungstoken mitzunehmen, so dass Verknüpfungen mit anderen Profilen ohne Änderung aktiv sind. Dies gilt auch für Verknüpfungen mit Profilen beim bisherigen Anbieter. Über eine entsprechende Nachricht beim Umzug werden alle verknüpften Profile vom neuen Anbieter anhand der Token darüber informiert, dass ein Anbieterwechsel stattfand.

 

7 thoughts on “Antrag: Keine privaten Kommunikationsmonopole im Internet

  1. Interessanter Ansatz.. OpenSocial quasi nochmal in richtig und politisch fundiert. Das Problem ist, dass kein Protokoll existiert, welches effizient genug ist, um die Last eines dezentralen Netzes in einer Facebook-artigen Größenordnung zu verkraften. Facebook müsste sich also ins Zeug legen, entsprechende Standards zu flicken, damit es die Gesetzgebung überhaupt erfüllen kann. Wenn nicht, müsste Facebook in Deutschland den Dienst einstellen, da es die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen kann. Was die Details betrifft muss man die nicht hier und jetzt alle ausformulieren, es fehlt zum Beispiel die ganz wichtige Kalenderfunktion. Existierende Standards wie ActivityStreams zeigen an wohin die Reise geht, auch wenn sie technisch unzureichend sind. Ich werde Deinen Vorschlag in unsere AG Social Swarm einbringen und lade Dich und alle Interessierten ein dort mitzumachen. Details hierzu in meinem Nickname-Link.

  2. (Offene) Schnittstellen zwischen sozialen Netzen statt Lock-In-Effekt: You have my sword, auch wenn ichs im Detail nicht gelesen hab. Auf jeden Fall ist ein “Schnittstellen statt Löschen” deutlich attraktiver und sinvoller als symbolistisches Facebookseiten wegwerfen.

  3. Pingback: Soziale Netzwerke – Zahlen oder zahlen? « blackspear

  4. Ich persönlich bin dafür, dass wir vorher die Instant Messenger zur Dienstezusammenschaltung verpflichten sollten. Grund: 1) Wir haben hier die gleiche Situation 2) Es gibt bereits ein Zusammenschaltungsprotokoll (Jabber) 3) Manche IM-Anbieter arbeiten bereits an der Interoperabilität mit Jabber, deshalb sollte das relativ schnell umsetzbar sein.

    Wegen 2) und 3) denke ich auch, dass die Verpflichtung zur IM-Interoperabilität vor der Verpflichtung zur Sozialnetzinteroperabilität eingeführt werden sollte. Dabei könnte der Gesetzgeber und der Regulierer auch noch ein bisschen Erfahrung mit der REgulierung von derartigen Diensten sammeln. Man beachte, dass die Zusammenschaltung von IM-Diensten auch für IM-Dienste gilt, die in soziale Netzwerke integriert sind. FAcebook-Chat-Nutzer würden somit Jabber-Adressen bekommen, die mit ihren FacebookMail-Adressen identisch sind.

    Im zweiten Schritt könnte man dann die volle Öffnung der sozialen Netze verlangen. Dabei sollte das Protokoll für die Zusammenschaltung IMHO als eine ERweiterung von Jabber ausgelegt werden. Warum? 1) Jabber ist von vornherein als erweiterbar ausgelegt 2) Die meisten sozialen Netzwerke haben bereits einen integrierten IM – warum zwei Baustellen bauen, wenn man sie zusammenlegen kann? 3) Jabber ist skalierbar und imho für diesen Zweck geeignet.

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